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Allgemeine Informationen zur Klassischen Geflügelpest (09.05.2003) Die Klassische Geflügelpest (fowl plague, avian influenza) wird durch hochvirulente Virusstämme der Familie Orthomyxoviridae, Gattung Influenzavirus, Typ A (IAV) mit einem intravenösen Pathogenitätsindex (IVPI) in 6 Wochen alten Hühnern von 1,2 oder durch Virusstämme der Subtypen H5 und H7 des IAV, bei denen die molekularbiologische Untersuchung eine Häufung basischer Aminosäuren an der Spaltstelle des Hämagglutinins aufzeigt, hervorgerufen. Charakterisiert werden sie aufgrund zweier Oberflächenproteine, dem Hämagglutinin (H) mit 15 und der Neuraminidase (N) mit 9 Subtypen. Ein häufiger Wechsel von Erbinformationen untereinander ermöglicht somit alle Kombinationen von H- und N- Subtypen. Die bisher nachgewiesenen Erreger Klinik: Infektionen führen zu schweren Allgemeinerkrankungen bei Hühnern und anderen Geflügelarten (Puten, Wildvögel). Die Inkubationszeit beträgt wenige Stunden bis 3 Tage. Die Virusausscheidung beginnt bereits vor dem Auftreten erster klinischen Erscheinungen. Die Erreger werden mit dem Sekret des Nasen-Rachenraumes und dem Kot ausgeschieden. Eintrittspforte ist der Nasen- Rachenraum, sowie die Lidbindehäute, ebenso ist eine orale Infektion möglich. Klinische Symptome sind Mattigkeit, Schläfrigkeit, Apathie, Fress- und Bewegungsunlust, Atemnot und Durchfall. Die Mortalität kann bis zu 100 % betragen je nach Erregertyp. Im klinischen Verlauf ist sie der Newcastle Disease (ND) sehr ähnlich. Die Krankheit wird durch engen, direkten Tierkontakt oder durch Tröpfcheninfektion über sehr kurze Distanzen übertragen, weswegen sie sich in Intensivtierhaltungen rasch ausbreitet. Weitere Übertragungsmöglichkeiten sind Personenverkehr, Schlachtkisten, Verpackungsmaterial, Schlachtkörper und Schlachtabfälle von Geflügel. Auch die Übertragung durch Zugvögel ist möglich. Pathologisch - anatomisch zeigen sich Blutungen im Kehlkopfbereich, in der Luftröhre, Speiseröhre und im Drüsenmagen. In schweren Fällen kommt es zu ausgeprägten Entzündungen in diesen Systemen. Bekämpfungsmaßnahmen: Anzeigepflicht!! Einfuhrbeschränkung, Einfuhrverbot; RL 92/40/EWG vom 19. Mai 1992 Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest und Newcastle Krankheit vom 21. Dezember 1994. Diese Nachricht wurde editiert und weitergeleitet fuer die Mitglieder des forum-tiermedizin von der redaktion (ät) tiermedizin.de. Copyright: tiermedizin.de Last changed: 23.02.2009 at 18:53 zurück |
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